Unsere Partner

Die mit uns kooperierenden Rechtsanwälte und Steuerberater Hofmann & Kollegen mit mehreren Niederlassungen in Deutschland und den Niederlanden sind u.a. auf die Gestaltungsberatung beim An- und Verkauf des Ferienhauses, bei der Übertragung des Ferienhauses in die nächste Generation, auf die Erstellung aller Steuererklärungen niederländischen und deutschen Rechts im Zusammenhang mit dem Halten von Ferienhäusern und auf die Erstellung individueller Steuersparmodelle spezialisiert.
Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Albrecht Hofmann ist der deutschsprachige Spezialist zu diesem Thema. Er kann alleine im Kalenderjahr 2008 auf bislang neun Vortragsveranstaltungen zur Ferienimmobilie in den Niederlanden zurück blicken. Des weiteren war er 7 Jahre lang im Vorstand einer niederländisch-deutschen Eigentümervereinigung leitend tätig und kann deswegen auch praktische Erfahrungen als Eigentümer und Vertreter von Eigentümerinteressen in die Beratung einfließen lassen.
Alle betreffenden Berufsträger und Mitarbeiter sprechen fließend und verhandlungssicher niederländisch, so dass auch die Kommunikation mit den dortigen Behörden und Institutionen für unsere deutschen Kunden kein Problem darstellt.


Steuern sparen mit dem Ferienhaus

von unseren Kooperationspartnern
Steuerberater, Rechtsanwälte und Fachanwälte
Hofmann & Kollegen

Hofmann & Kollegen

Steuersparmodelle in Zusammenhang mit dem Ferienhaus in Holland knüpfen im Gegensatz zu entsprechenden deutschen Gestaltungen nicht an negative Ergebnisse des Ferienhauses an, die mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden könnten. Eine solche Verrechnung ist wegen § 2 b EStG nicht möglich. Es ergeben sich jedoch andere Ansatzpunkte, die im Ergebnis, abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens des betreffenden Hauseigentümers in Deutschland erheblich günstigere Wirkungen hervorbringen, als dies von deutschen Abschreibungsmodellen bekannt ist. Insbesondere brauchen Sie sich für derartige Steuerersparnisse nicht weiter zu verschulden.

Das Modell knüpft daran an, dass Sie einen Teil Ihrer in Deutschland erzielten oder erzielbaren Einkünfte in die Niederlande, und zwar in das Ferienhaus hinein, verlagern. Diese Einkünfte werden dann in den Niederlanden niedriger besteuert, als dies in Deutschland der Fall wäre. Diese Möglichkeit besteht beinahe für alle Berufe oder beruflichen Talente von Steuerpflichtigen, es sei denn, diese sind strikt an die Ausübung in der Bundesrepublik Deutschland gebunden.

Näheres hierzu, insbesondere zu den Voraussetzungen nach dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen und der niederländischen Gesetzgebung sowie zu der Höhe der im Einzelfall möglichen Steuerersparnis, können wir Ihnen im Wege der Einzelberatung mitteilen.




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